Freitag, 3. September 2010
Wer empfiehlt uns
Stiftung Warentest

Die Stiftung Warentest lobt unser Internetportal mit den Worten ?www.juracity.de - Zu praktisch allen Fragen des Ar...

[mehr]


Interviews/Empfehlungen


Anzeige

Verdachtskündigung

Die Kündigung wegen eines Verdachts (sog. Verdachtskündigung) ist ein höchst umstrittener Kündigungsgrund. Vor allem bei so. Bagatellkündigungen, bei denen es um Sachen von geringem Wert geht, stößt der reine Verdacht als Kündigungsgrund auf verbreitetes Unverständnis, wie zuletzt der Streit in der Öffentlichkeit um den Fall "Emmely" deutlich gemacht hat. 

Im Arbeitsrecht kann bereits der Verdacht, der Arbeitnehmer habe seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt oder eine Straftat oder eine Vertrauensbruch begangen, eine ordentliche und sogar eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Man spricht dann von einer Verdachtskündigung.

Im Job gilt also In dubio pro reo (Im Zweifel für den Angeklagten) genausowenig wie "Aussage gegen Aussage". Während der Verdächtige nämlich Partei im Arbeitsgerichtsprozess ist und damit häufig keinen Entlastungszeugen hat, sind die Mitarbeiter des Arbeitgebers, die den Verdächtigen belasten, geeignete Zeugen. Nicht nur wegen dieser Gefahren ist d
ie Zulässigkeit einer Kündigung bloß wegen eines Verdachts durchaus nicht unberechtigterweise wieder umstritten (vgl. Dörner, NZA 1993, 875; Schütte, NZA 1991, Beil. 2 S. 21 f.). Bei der Verdachtskündigung besteht schliesslich immer die Gefahr, daß ein Unschuldiger seinen Arbeitsplatz verlieren kann.


Anderseits kann aber schon ein gewichtiger und nicht leichtfertig angenommener Verdacht im Arbeitsverhältnis die im Arbeitsverhältnis notwendige Vertrauensgrundlage zerstören. Das hängt aber u.a. davon ab, ob eine Vertrauensstellung vorliegt.


Dementsprechend ist die Verdachtskündigung - wenn überhaupt - nur unter engen Voraussetzungen zulässig:


Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung


• Der Verdacht richtet sich auf eine Vertragsverletzung von erheblichem Gewicht. Kontrollfrage: Das Verhalten müßte, wäre es bewiesen, eine Kündigung rechtfertigen
 
• Es liegt ein dringender Verdacht vor (es besteht eine große Wahrscheinlichkeit dafür, das der Arbeitnehmer die Pflichtwidrigkeit begangen hat)
 
• Der Verdacht ergibt sich aus objektiv nachweisbaren Tatsachen (nicht Spekulationen, Vermutungen)
 
• Der Arbeitgeber hat alles Zumutbare getan, um den Sachverhalt aufzuklären (insbesondere Anhörung des Arbeitnehmers)

Der Verdacht einer strafbaren Handlung stellt gegenüber dem Vorwurf, der Arbeitnehmer habe die Tat begangen, einen eigenständigen Kündigungsgrund dar, der in dem Tatvorwurf
nicht enthalten ist (BAG vom 10. September 1982 - 7 AZR 201/80).


Um eine Verdachtskündigung handelt es sich somit nicht, wenn der Arbeitgeber, obgleich er nur einen Verdacht hegt, die Verfehlung des Arbeitnehmers als sicher hinstellt und mit dieser Begründung die Kündigung erklärt. Dies gilt auch dann, wenn der Vorwurf, bestimmte Pflichtverletzungen begangen zu haben, auf Schlussfolgerungen des Arbeitgebers beruht oder wenn der Arbeitgeber nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme im Kündigungsschutzprozess nicht den vollen Beweis für seine Behauptungen erbringen kann, sondern nur ein begründender Verdacht nicht auszuschließen ist (BAG, Urteil vom 03.04.1986 – 2 AZR 324/85, a.a.O., zu II. 1. a) der Gründe m.w. Nachw.).

Selbst wenn aber die o.g. Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung vorliegen, ist immer noch eine Interessenabwägung vorzunehmen, bei der u.a. auch das Alter und die Dauer eines beanstandungsfreien Arbeitsverhältnisses zu berücksichtigen sind. Verfehlt ist die Tendenz in der Rechtsprechung, eine langjährige Betriebszugehörigkeit vereinzelt sogar zu lasten des Beschäftigten zu berücksichtigen. Das dient nicht der Nachvollziehbarkeit der Rechtsfindung. Gerade bei der Interessenabwägung gegen sich die Arbeitsgericht zu wenig Mühe um zu differenzieren. Häufig hat man den Eindruck, der Wert der Dinge und die Betriebszugehörigkeit würden im Ergebnis doch keine Rolle spielen. Dann sollte man auf die Interessenabwägung aber offen verzichten.


Unter Umständen kann der Arbeitgeber, wenn sich später herausstellt, daß der Arbeitnehmer unschuldig war, zur Weiterbeschäftigung oder Wiedereinstellung verpflichtet sein.


 

Aktuelles zum Thema
Mitarbeiterscreening bei der Bahn: Wieviel Kontrolle darf der Arbeitgeber?
US-Studie: Megalomanie und Unternehmensentwicklung
Für Kündigung des Azubi sind Eltern zuständig
Keine Disziplinarmaßnahmen wegen verweigerter Urinprobe
Zu schnell und doch kein Fahrverbot....
Streichung der sog. Polizeizulage
AG Brühl: 2. Runde im Lustreisenprozess oder Pralinen auf dem Nachttisch
Feindliche Übernahme: Google geentert ...
AGG-Urteil: Gleiche Bezahlung für alle! Herr Lehrer ...
Sozialgericht Münster: Hartz IV - Empfänger haben Anspruch auf neue Gardinen

Aktuelles zum Thema Kündigung
Private Internetnutzung am Arbeitsplatz: Rechtsanwalt Hartmann im Interview bei YOU FM
BSG: Sperrzeit nach Vergleich vor dem Arbeitsgericht?
Arbeitslohn bis zur Rente trotz Kündigung?
Fristlose Kündigung: Ein Griff in die Kaffeetasse
LAG: Blaumachen ist doch keine fristlose Kündigung
Kündigung auch als Kopie wirksam
Kündigungsschutzklage: "da will ich aber nicht wieder hin...â€Â?
Arbeitsstrafrecht mit Lücke? Betriebsrat und Korruption
LG Coburg: Betriebliche Altersversorgung bleibt bei fristloser Kündigung erhalten
Kündigungen bei Opel? Betriebsrat kündigt Warnsteiks an!
Aktuelles zum Thema Betriebsverfassungsrecht
Betriebsratsbashing bei H&M
Burger King filmt Betriebsratsgründung
Einsichtsrecht für alle BR-Mitglieder
Betriebsverfassungsrecht: Betriebsversammlung XXL?
Übergangsmandat des Betriebsrats und Betriebsratswahl
Betriebsrat: Rechtsanwalt Felser beantwortet Leseranfrage in der "AiB Plus"?
Politische Betätigung des Betriebsrat - Enstcheidung des BAG
Anwaltskosten: Rechtsanwalt als Sachverständiger nach § 80 Abs. 3 BetrVG oder Anwalt des Betriebsrats nach § 40 BetrVG
Ausgerechnet: "Ehrenkodexâ€Â? für Betriebsrat
Betriebsrat: Einstellung in Ein-Euro-Job mitbestimmungspflichtig

Gestellte Fragen zum Thema Kündigung
Unsere Partner

 

 

 

Blog Juracity

 

Aktuelle Gerichtsurteile, Interviews, Gesetzesvorhaben und noch viele Informationen mehr aus allen Rechtsgebieten.

 

Täglich gebloggt von unseren Juracity-Experten. Verständlich und absolut lesenswert! Schauen Sie mal rein. [hier]